Anerkennung als Stoffwechsel­spezialist

Wie wird man Stoffwechsel­spezialist?

In Wahrnehmung seiner Aufgaben und Ziele, die Betreuung von erwachsenen Patienten mit angeborenen Stoffwechselkrankheiten sicherzustellen und kontinuierlich zu verbessern, benennt der Vorstand der ASIM (Arbeitsgemeinschaft für angeborene Stoffwechselstörungen in der Inneren Medizin) Kriterien, nach denen Ärzte als besonders qualifiziert für die Betreuung von erwachsenen Patienten mit angeborenen Stoffwechselkrankheiten anerkannt werden. Bei Erreichen der genannten Kriterien wird durch den Vorstand der ASIM ein Zertifikat ausgestellt.

A. Diese Kriterien und die genannten Ausbildungsinhalte sollen

  1. die Betreuung von erwachsenen Patienten mit angeborenen Stoffwechselkrankheiten sicherstellen und kontinuierlich verbessern.
  2. ein Curriculum darstellen, nach dem in der neuen Disziplin „Angeborene Stoffwechselkrankheiten in der Inneren Medizin“ Ärzte eine besondere Qualifikation erwerben können.
  3. Ärzte benennen, die über eine besondere Kompetenz in der Behandlung dieser Patienten verfügen und die bei kostenintensiven Therapien als Experten von der ASIM anerkannt werden.
  4. Ärzte benennen, die über eine besondere Kompetenz in der Behandlung dieser Patienten verfügen und die befähigt sind, eigenständige Behandlungszentren in der Inneren Medizin aufzubauen, um die altersgemäße Betreuung dieser Patienten in der Inneren Medizin zu gewährleisten.
  5. dazu beitragen, Behandlungszentren definieren zu können, welche unter der Leitung eines qualifizierten Arztes in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit pädiatrischen Einrichtungen, spezialisierten Stoffwechsellaboren und für diese Erkrankungen kompetenten Diätassistenten ⁄ Ökotrophologen mindestens 200 Patienten pro Jahr mit verschiedenen angeborenen Stoffwechselkrankheiten behandeln.
  6. Ärzte benennen, welche entsprechend der vorgelegten Kriterien befugt sind, Kollegen in diesem Fachgebiet aus- und weiterzubilden und zu supervidieren.

B. Das Zertifikat der ASIM ist eine nicht führungsfähige Bezeichnung. Um dieses Zertifikat zu erwerben und eine besondere Qualifikation und Kompetenz auf dem Fachgebiet nachzuweisen, müssen die folgenden Bedingungen des Curriculum ASIM erfüllen werden:

  1. Der Antragsteller muss Arzt für Innere Medizin nach der bis 2004 gültigen Weiterbildungsordnung sein oder, nach der seit 2005 gültigen Weiterbildungsordnung, Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin oder Facharzt für Innere Medizin und einem Schwerpunkt (Angiologie, Endokrinologie und Diabetologie, Gastroenterologie, Hämatologie und Onkologie, Kardiologie, Nephrologie, Pneumologie, Rheumatologie). Ärzte anderer Fachrichtungen können auf Antrag zugelassen werden.
  2. Nachweis der Dokumentation von mindestens 200 Behandlungsfällen, sowohl ambulant als auch stationär, über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren und unter Supervision durch einen von der ASIM benannten Supervisor (Anlage A)¹. Dabei muss die Behandlung von mindestens je einer angeborenen Erkrankung aus den Bereichen Aminosäuren-Stoffwechsel, Kohlenhydrat-Stoffwechsel, Fettsäureoxidationsdefekte/Carnitintransporterstörungen und lysosomale Speicherkrankheiten dokumentiert werden. Es sind mindestens 50 Behandlungen in Form anonymisierter Fallberichte vorzulegen. Die geforderten mindestens zwei Jahre der Tätigkeit können innerhalb der Weiterbildungszeit für den Arzt für Innere Medizin oder Arzt für Innere Medizin/Allgemeinmedizin abgeleistet werden.
  3. Nachweis von mindestens 40 Stunden Fortbildung durch Teilnahme an von der ASIM anerkannten Tagungen und Fortbildungskursen (Anlage B).
  4. Hospitation von 40 Stunden in einem spezialisierten Soffwechsellabor.
  5. Hospitation von 40 Stunden bei einem für diesen Bereich spezialisierten Diätassistenten / Ökotrophologen / Dietician
  6. Die Mitgliedschaft in der ASIM ist für die Anerkennung und Ausstellung des Zertifikats Voraussetzung.

Die Antragsteller werden gebeten, das Antragsformular von der ASIM Homepage herunterzuladen oder bei der ASIM-Geschäftsstelle anzufordern.

Das Antragsformular ist sorgfältig und vollständig auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen (in unbeglaubigter Kopie) bei der Geschäftsstelle einzureichen. Nach Prüfung entscheidet der Vorstand der ASIM über die Anerkennung und Vergabe des Zertifikats. Ein Widerspruch gegen einen Bescheid ist innerhalb von 4 Wochen möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

C. Supervisoren gemäß #A6 und #B2 müssen Mitglieder der ASIM sein und werden bei entsprechender Eignung durch den Vorstand benannt. Anträge zur Anerkennung als Supervisor sind formlos an den Vorstand der ASIM zu richten.

Im vorstehenden Text werden die Berufsbezeichnungen „Arzt“ („Ärzte“), „Diätassistent“ und „Ökotrophologe“ einheitlich und neutral für Ärztinnen und Ärzte, Diätassistentinnen und Diätassistenten sowie Ökotrophologen und Ökotrophologinnen verwendet.

Diese Fortbildungsordung zur Anerkennung als Spezialist für angeborene Stoffwechselkrankheiten im Erwachsenenalter nach dem Curriculum der ASIM wurde auf der 1. Jahrestagung der ASIM am 16.4.2007 von der Mitgliederversammlung angenommen. Sie soll nach Ablauf von zwei Jahren überprüft werden.

gez.

PD Dr. M. Merkel             Dr. M. Schwarz
1. Vorsitzender               2. Vorsitzender

Antrag

Hier können Sie den Antrag zur Anerkennung als Spezialist für Stoffwechselkrankheiten im Erwachsenenalter nach dem Curriculum der ASIM downloaden.

Anlage A: Von der ASIM anerkannte Supervisoren (Stand 16.4.2007)

  • Prof. Dr. E. Mönch
  • Prof. Dr. U. Wendel
  • Dr. E. Mengel
  • PD Dr. M. Merkel
  • Dr. M. Schwarz

Anlage B: Von der ASIM anerkannte Fortbildungsveranstaltungen (Stand 10.3.2007)

  • Seminare und Tagungen der ASIM
  • Seminare und Tagungen der APS
  • Seminare und Tagungen der SSIEM

¹ Der Supervisor muss nicht am gleichen Zentrum wie der Antragsteller tätig sein

Kontakt

Sie haben Fragen oder möchten gerne Kontakt zu uns aufnehmen? Dann melden Sie sich gerne über das unten stehende Formular oder per Telefon und E-Mail.

ASIM Sekretariat

Irmtraud Peukert

0162-8888790

I.Peukert@outlook.de

Hohenzollernstraße 2
53721 Siegburg